GDPR ist derzeit in aller Munde. Kein Wunder, trat doch die neue europäische Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai in Kraft.
Ein wichtiger Teil der GDPR ist das Recht eines Jeden, sich aus den Datenbanken des Unternehmens vollständig löschen zu lassen. Persönliche Daten, wie beispielsweise die E-Mail-Adresse, müssen physisch entfernt werden. Passiert dies nicht, oder nur unvollständig, drohen, laut dem neuen Gesetz, empfindliche Strafen.